8.2.08
Linke immer noch im altväterischen Klassenkampf.
An der Medienkonferenz des überparteilichen Komitees "JA zur Unternehmenssteuerreform II" wurde bekannt gegeben:
Die Linke greift einmal mehr in die Wörterkiste des Klassenkampfes, verteufelt die Arbeitgeber und ignoriert die Realitäten des unternehmerischen Alltages. Für sie ist der Unternehmer nach wie vor Klassenfeind Nummer 1. Man muss ihn bekämpfen, sein Engagement und seine Risikobereitschaft bestrafen und ihn bei der Nachfolgeregelung so massiv besteuern, dass seine über Jahre hinweg angesparte private Altersvorsorge bedrohlich dahin schmilzt.
Gegenwärtig werden KMU in der Schweiz steuerlich speziell benachteiligt. Daher ist es für die Schweiz so wichtig, dass diese Betriebe mit der KMU-Steuerreform (Unternehmenssteuerreform II) entlastet werden. Die Reform mildert die ungerechte Doppelbesteuerung der Gewinne und erleichtert die Nachfolge durch Beseitigung der vorhandenen steuerlichen Hindernisse.
Veröffentlichung: Die alte Vorstellung vom Klassenfeind vernebelt der Linken die Sicht.Die Linke greift einmal mehr in die Wörterkiste des Klassenkampfes, verteufelt die Arbeitgeber und ignoriert die Realitäten des unternehmerischen Alltages. Für sie ist der Unternehmer nach wie vor Klassenfeind Nummer 1. Man muss ihn bekämpfen, sein Engagement und seine Risikobereitschaft bestrafen und ihn bei der Nachfolgeregelung so massiv besteuern, dass seine über Jahre hinweg angesparte private Altersvorsorge bedrohlich dahin schmilzt.
Gegenwärtig werden KMU in der Schweiz steuerlich speziell benachteiligt. Daher ist es für die Schweiz so wichtig, dass diese Betriebe mit der KMU-Steuerreform (Unternehmenssteuerreform II) entlastet werden. Die Reform mildert die ungerechte Doppelbesteuerung der Gewinne und erleichtert die Nachfolge durch Beseitigung der vorhandenen steuerlichen Hindernisse.
http://www.kmu-steuerreform.ch/webexplorer.cfm?ID=1&tlid=1
Labels: Referendum, Unternehmenssteuer, Volksabstimmung, Volksabstimmung 24.2.2008
Mit altväterisch hat das gar nichts zu tun. Es gibt genügend Kleinaktionäre, welche die Unternehmenssteuerreform bachab schicken werden, behaupte ich jetzt einmal. Die Grossaktionäre steuerlich zu bevorteilen ist die Achillesferse dieses Schwachstrom-Gesetzes. Überarbeiten!
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11.1.08
Wirtschaft und Gewerbe für Unternehmenssteuerreform.
Betriebsgewinne werden ungerechterweise 2mal besteuert: Das erste Mal als Betriebsgewinn und das zweite Mal als Dividenden-Einkommen des Betriebsinhabers. Die Doppelsbesteuerung der GmbH und der AG, zum grössten Teil KMUs, soll mit Recht abgeschafft werden.
Die KMU-Steuerreform stärkt die 300’000 KMU der Schweiz. Mit Platz 28 von 30 OECD Ländern gehört die Schweiz bei den ausgeschütteten Gewinnen zu den Hochsteuerländern. Die Milderung der Doppelbesteuerung entlastet die Unternehmer. Fehlanreize werden beseitigt. Risikokapital wird gefördert. Die Unternehmen erhalten mehr Freiraum. Unternehmertum kann sich besser entfalten.
Argumentarium des KMU Komitees: 900 Persönlichkeiten aus der Wirtschaft sowie mehr als 100 Vertretern von Wirtschaftsorganisationen.
http://www.kmu-steuerreform.ch/webexplorer.cfm?id=3&tlid=1
Die KMU-Steuerreform stärkt die 300’000 KMU der Schweiz. Mit Platz 28 von 30 OECD Ländern gehört die Schweiz bei den ausgeschütteten Gewinnen zu den Hochsteuerländern. Die Milderung der Doppelbesteuerung entlastet die Unternehmer. Fehlanreize werden beseitigt. Risikokapital wird gefördert. Die Unternehmen erhalten mehr Freiraum. Unternehmertum kann sich besser entfalten.
Argumentarium des KMU Komitees: 900 Persönlichkeiten aus der Wirtschaft sowie mehr als 100 Vertretern von Wirtschaftsorganisationen.
http://www.kmu-steuerreform.ch/webexplorer.cfm?id=3&tlid=1
Labels: Referendum, Unternehmenssteuer, Volksabstimmung 24.2.2008
Die Zahlen sind irreführend. Die allermeisten KMU sind keine Kapitalgesellschaften, können von der Dividendenbesteuerungsreduktion also nicht profitieren.
Störend an der Vorlage ist zudem, dass die Aktionäre nicht operativ im Geschäft tätig sein müssen. Für reine Investoren ist aber eine solche Privilegierung nicht sinnvoll. Sie sollen ihren Zinsertrag ganz normal versteuern müssen, genauso wie Darlehensgeber.
Nutzniesser dieser Vorlage sind schweizweit maximal ein paar Tausend Aktionäre. Bürokratieabbau ist das, was den KMU etwas bringt, nicht Steuergeschenke für eine kleine Minderheit.
Störend an der Vorlage ist zudem, dass die Aktionäre nicht operativ im Geschäft tätig sein müssen. Für reine Investoren ist aber eine solche Privilegierung nicht sinnvoll. Sie sollen ihren Zinsertrag ganz normal versteuern müssen, genauso wie Darlehensgeber.
Nutzniesser dieser Vorlage sind schweizweit maximal ein paar Tausend Aktionäre. Bürokratieabbau ist das, was den KMU etwas bringt, nicht Steuergeschenke für eine kleine Minderheit.
Vor allen die KMUs werden mit der Unternehmensreform II entlastet. Darunter sind Personengesellschaften, Familien-AGs und kleine GmbHs mit Mitarbeitern als Teilhabern. Jede Kapitalausschüttung an die firma-beteiligten Mitarbeiter und Teilhaber oder Aktionäre wird doppelt besteuert: zuerst bei der Firma in Form der Gewinnsteuer, danach bei den Teilhabern als Einkommenssteuer. Die Reform enthält zahlreiche Neuerungen: Erleichterungen bei der Übergabe des Betriebs an die neue Generation, bei der Übertragung von Liegenschaften, Erleichterungen für betriebliche De-investierung, Investitionen und Liquidationsgewinnen. Wichtig ist, dass die Erben den Betrieb aufrecht erhalten können und nicht durch Steuer ruiniert werden.
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Referendum: Unternehmenssteuerreformgesetz II.
Volksabstimmung vom 24. Februar 2008.
Bundeskanzlei:
Die Unternehmenssteuerreform II will die Besteuerung der ausgeschütteten Unternehmensgewinne mildern, an der Substanz von Unternehmen zehrende Steuern abbauen und Personenunternehmen von steuerlichen Zwängen befreien. Gegen die Vorlage ist das Referendum ergriffen worden. Abstimmungsfrage Wollen Sie das Bundesgesetz vom 23. März 2007 über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II) annehmen? Empfehlung an die Stimmberechtigten Bundesrat und Parlament empfehlen, die Gesetzesänderung anzunehmen. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 120 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen, der Ständerat mit 33 zu 8 Stimmen und 2 Enthaltungen.
Volksabstimmung vom 24. Februar 2008
http://www.bk.admin.ch/aktuell/abstimmung/va/002/index.html?lang=de#
Bundeskanzlei:
Die Unternehmenssteuerreform II will die Besteuerung der ausgeschütteten Unternehmensgewinne mildern, an der Substanz von Unternehmen zehrende Steuern abbauen und Personenunternehmen von steuerlichen Zwängen befreien. Gegen die Vorlage ist das Referendum ergriffen worden. Abstimmungsfrage Wollen Sie das Bundesgesetz vom 23. März 2007 über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II) annehmen? Empfehlung an die Stimmberechtigten Bundesrat und Parlament empfehlen, die Gesetzesänderung anzunehmen. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 120 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen, der Ständerat mit 33 zu 8 Stimmen und 2 Enthaltungen.
Volksabstimmung vom 24. Februar 2008
http://www.bk.admin.ch/aktuell/abstimmung/va/002/index.html?lang=de#
Labels: Referendum, Unternehmenssteuer, Volksabstimmung 24.2.2008