4.2.06

Protest gegen EU-Gesetz.

Die Bolkestein-Richtlinie der EU weckt weiterhin Widerstand. Dieses EU-Gesetz beabsichtigt eine Liberalisierung der europäischen Märkte für Dienstleistungen. Am meisten kritisiert wird das so genannte Herkunftslandprinzip. Damit soll es Unternehmen ermöglicht werden, grenzüberschreitend Dienstleistungen zu den Bedingungen ihres Ursprungslandes anzubieten. Das wäre ein Kampf mit ungleichenlangen Spiessen und ein Schock für heimische Anbieter, die Gesetze des Landes einhalten müssen, währenddem die "billige" ausländische Konkurrenz die lokalen Gesetze nicht beachten müssten.

hr online:
"Der Widerstand gegen die von der Europäischen Union geplante Dienstleistungsrichtlinie verstärkt sich. Mit einer Pressekundgebung in Frankfurt liefen sich am Freitag die Gegner des EU-Gesetzes für eine Reihe von Protestaktionen warm.
Nach Ansicht der Kritiker hätte die Richtlinie zur Folge, dass sich Dienstleister zukünftig primär in dem Staat der EU niederlassen, der über das niedrigste Sozialniveau verfügt, da sie dort nicht an die strengeren Vorschriften des Tätigkeitslandes gebunden wären."
Artikel lesen
hr online 3. Feb.r 2006. Protest gegen EU-Gesetz.
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=15662&key=standard_document_17762150

Weitere Information zur Bolkestein-Richtlinie.

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