9.5.05

Vom souveränen Staat zum "Freistaat" oder zur provinzialen Verwaltungseinheit.

Die EU-Verfassung wird über nationalen Verfassungen stehen. Mit der Ratifizierung wird EU-Recht umfassend Vorrang über nationales Recht erlangen; die EU-Mitgliedstaaten degradieren sich selbst auf das Niveau einer Provinz, eines Bundeslandes oder eines Kantons. Nachdem die "Länder" durch die EU-Fusionen auf die dritte oder vierte hierarchische Ebene abgerutscht sind, ändert dann auch die nostalgische Bezeichnung "Freistaat" (Bayern, Sachsen, etc.) nichts mehr an der Tatsache des Total-Verlust der Souveränität und der Entmachtung der nationalen Parlamente. Solche einschneidende Veränderungen geschehen heutzutage in Deutschland und Österreich ohne Referendum unter der Vorgabe, es handle sich um den Volkswillen.
"Am Mittwoch ratifiziert der Nationalrat die EU- Verfassung. Eine Volksabstimmung darüber ist in Österreich, anders als in zehn anderen Mitgliedsländern, nicht vorgesehen."
"Ein verpflichtendes Referendum ist in Österreich vorgesehen, wenn die Grundprinzipien der Verfassung geändert werden. Eine solche Totaländerung der Verfassung liegt laut Öhlinger mit dem EU-Verfassungsvertrag vor - und zwar nicht, weil die Baugesetze inhaltlich verändert würden, sondern weil sie nun formal dem EU-Recht untergeordnet werden."
...Artikel lesen
08.05.2005, Kleine Zeitung, Verfassungsjurist für EU-Verfassungs-Referendum.
http://www.kleine.co.at/nachrichten/politik/artikel/_692464/index.jsp

Links:
http://www.ch-libre.ch/blog/chlibre/2005/04/ein-neues-europa.html
http://www.ch-libre.ch/blog/chlibre/2005/04/entmachtung-der-parlamente.html

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