"Die Dienstleistungsfreiheit beinhaltet das Recht, von einem Mitgliedstaat aus ungehindert einzelne Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen, ohne dort eine ständige Niederlassung zu unterhalten.
Die Tatsache der Ausrichtung auf vorübergehende Erwerbstätigkeiten auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates unterscheidet die Dienstleistungsfreiheit von der Niederlassungsfreiheit."
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bittner: http://www.kanzlei-bittner.de/taetigkeitsbereiche/europarecht/dienstleistungsfreiheit.htm