28.3.07

Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts in der Schweiz durch die Bilateralen Verträge.

Lesen Sie folgenden Artikel:
"Das Kernstück der EU sind die sogenannten vier Freiheiten im Bereich Warenverkehr, Dienstleistungen, Kapital und Personen. Sie wurden seit den EWG Verträgen 1957 in allen EU-Ländern im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft (EG) umgesetzt – im Gegensatz zur EFTA, die die wirtschaftliche Zusammenarbeit unter Wahrung der Souveränität verbesserte.
Die Strategie ist dabei, Funktionen so zu verändern, dass ein Sachzwang zum politischen Zusammenschluss entsteht. Bei den “vier Freiheiten” handelt es sich darum, die Schutzmechanismen der Nationalstaaten in diesen Bereichen aufzuheben. Das eigenständige Handeln der Nationalstaaten in zentralen Bereichen wird gezielt wirkungslos gemacht.
Es geht darum, dass die Nationen nicht mehr begrenzen können, wie viele EU-Bürger sich im Land niederlassen und arbeiten, dass die Nationalstaaten nicht begrenzen können, wie viele Waren und Dienstleistungen von anderen EU-Staaten gekauft werden und dass das Kapital unbegrenzt transferiert werden kann. Damit ist die gesetzgebende Gewalt der Nationalstaaten in allen diesen zentralen Bereichen aufgehoben, die Souveränität ist abgeschafft. Der Nationalstaat wird von den zentralistischen EU-Leitungsgremien (Kommission und Ministerrat) abhängig, die durch keine demokratische Wahl legitimiert sind. Beim Kernstück der EU handelt sich also nicht um vier Freiheiten, sondern um vier Abhängigkeiten.
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Das Prinzip der Europäischen Union.doc. Zugesandt von
Diethelm Raff, email: lilly.merz@freesurf.ch am 27.3.2007.
http://www.ch-libre.ch/neuebeitraege/DasPrinzipderEuropaeischenUnion.doc

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14.2.07

Schlechter Stil der EU.

Schlechter Stil der EU.
Der kühne Versuch der EU-Kommission, sich in die Steuerhoheit des Drittlandes Schweiz einzumischen, zeugt von schlechtem Stil und wenig Respekt gegenüber der Eidgenossenschaft.
NZZ 14.Feb. 2007. Schlechter Stil der EU.
http://www.nzz.ch/2007/02/14/wi/kommentarEX1UB.html
http://www.nzz.ch/2007/02/14/wi/kommentarEX1UB.print.html

Schweizer Regierung verteidigt die Interessen ihrer eigenen Bürger.
Die grossen Schweizer Zeitungen haben sich am Mittwoch in ihren Kommentaren zum Steuerstreit zwischen der Schweiz und der EU klar hinter den Bundesrat gestellt: Auch sie lehnen Eingeständnisse der Schweiz ab.
NZZ 14.Feb. 2007. Unterstützung für den Bundesrat
http://www.nzz.ch/2007/02/14/il/newzzEY5HCZY3-12.html
http://www.nzz.ch/2007/02/14/il/newzzEY5HCZY3-12.print.html

Schweizer Steuerhoheit nicht verhandelbar.
Die Schweiz weist den Vorwurf der EU-Kommission zurück, sie verletze mit kantonalen Steuerbestimmungen das Freihandelsabkommen von 1972. Hier gebe es nichts zu verhandeln, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz vor den Medien in Bern.
news.ch 13.Feb.2007. Steuervorwurf für die Schweiz unbegründet.
http://www.news.ch/Steuervorwurf+fuer+die+Schweiz+unbegruendet/266914/detail.htm

Die Schweiz und die EU hätten keine vertragliche Regelung, wonach die Unternehmensbesteuerung anzugleichen sei, sagte Hans-Rudolf Merz in Bern vor den Medien. Deshalb könne die Besteuerung von Holdings und gewissen andern Gesellschaftstypen in den Kantonen auch nicht gegen irgendwelche Abmachungen verstossen.
Schaffhauser Nachrichten 14.Feb. 2007. EU macht bei Steuern Druck.
http://www.shn.ch/pages/artikel.cfm?id=179241

Unmoralisch.
In der ökonomischen Theorie entspricht das Handeln der EU-Kommission einer Strategie, die die eigene Wettbewerbsposition dadurch verbessert, dass man die Kosten der Konkurrenten (raising rival's costs) erhöht. Selbstverständlich würde Brüssel nie zugeben, allein aus handfesten wirtschaftlichen Interessen der Schweiz ihr Regulierungsniveau aufs Auge drücken zu wollen. Lieber bemüht man dort die Moral und fordert «fairen» Steuerwettbewerb. Gerade dies ist unmoralisch, zumal damit bloss die wahren Absichten kaschiert werden sollen.
NZZ 10.Feb. 2007. Die «hidden agenda» Brüssels im Steuerstreit mit der Schweiz.
Die «hidden agenda» Brüssels im Steuerstreit mit der Schweiz
http://www.nzz.ch/2007/02/10/rx/articleEWQ1K.print.html

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2.3.06

Bilaterale Verträge anstatt EU-Beitritt.

Die Schweizer Wirtschaft steht mehrheitlich für bilaterale Abkommen mit der EU ein und sieht im EU-Beitritt mehr Nachteile als Vorteile. Der Wirtschaftsverband Economiesuisse hat in einem Positionspapier die Meinung vertreten, dass "von allen denkbaren europapolitischen Zukunftsszenarien nur die konsequente Weiterentwicklung des Bilateralismus mit der EU realistisch sei", berichtet die NZZ.

"Am eingehendsten befassen sich die Autoren des Positionspapiers mit der Vollintegration, wobei allerdings die ins Feld geführten staatspolitischen und wirtschaftlichen Argumente gegen einen Beitritt zur EU allesamt schon bekannt sind. Was Letztere betrifft, denke man etwa an die Geld- und Währungspolitik, die Finanz- und Steuerpolitik sowie an die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik - alles Bereiche, die für die Schweizer Wirtschaft bei einer Mitgliedschaft tendenziell negative Konsequenzen hätten. Und diese werden von Economiesuisse stärker gewichtet als die wahrscheinlichen Effizienz- bzw. Wachstumsgewinne, beispielsweise durch die im Beitrittsfall unumgängliche Öffnung zentraler Infrastrukturmärkte in der Schweiz."

1. März 2006, Neue Zürcher Zeitung. Festhalten am Bilateralismus.
http://www.nzz.ch/2006/03/01/wi/articleDMJ81.html
http://www.nzz.ch/2006/03/01/wi/articleDMJ81.print.html

28. Februar 2006, NZZ Online. EU-Beitritt nicht von Interesse.
http://www.nzz.ch/2006/02/28/il/newzzEK7ZM35W-12.html
http://www.nzz.ch/2006/02/28/il/newzzEK7ZM35W-12.print.html

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